Osteopathie & Traumatherapie Hintringer

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Maskenpflicht in der Praxis

Liebe Patienten,

am 3.4.22 ist die neue Basismaßnahmenverordnung zum Infektionsschutzdes Landes Brandenburg in Kraft getreten.

§2 sieht weiterhin eine Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens vor. Als Heilpraktikerpraxis lehne ich mich an die Vorgaben für Arztpraxen an.

Bitte tragen Sie beim Besuch der Praxis mindestens eine OP oder eine FFP2 Maske.

Ich bedanke mich außerordentlich für Ihr geduldiges und kooperatives Verhalten. Sobald eine Änderung eintritt, lesen Sie es hier.

Die komplette Verordnung können Sie hier einsehen: Link

 

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