Osteopathie & Traumatherapie Hintringer

Wer darf Traumatherapie machen?

Wer darf Traumatherapie machen? Das Thema Traumatherapie ist in vieler Munde, dieser spezialisierte Teil der Psychotherapie bekommt zunehmend Beachtung. Das ist sehr schön und kommt vielen Betroffenen von Trauma zu Gute. In dem mittlerweile riesigen Angebot von Therapieformen lässt es sich vor allem für Betroffene nicht leicht entscheiden, wem man sich mit seiner Situation anvertraut, denn vor allem eine Frage taucht dabei immer wieder auf:

Wer darf in Deutschland Traumatherapie machen?

Welche Berufsgruppen sind zunächst rein rechtlich dazu befugt, in Deutschland Traumatherapie anzubieten? Welchen Ausbildungsweg haben diese Personen hinter sich und welche auf Trauma spezialisierten Angebote leisten sie? Diesen spannenden Frage widmet sich dieser Beitrag.

Was versteht man unter Traumatherapie?

Traumatherapie ist eine spezialisierte Psychotherapie für Betroffene von Trauma. Ein Trauma als solches stellt immer ein überwältigendes Erlebnis dar, welches mit Hilflosigkeit und Gefühlen des Ausgeliefertseins einhergeht. Die Traumatherapie ist komplex. Sie widmet sich der Verarbeitung und Auseinandersetzung sowohl mit dem auslösenden Ereignis als auch mit sämtlichen damit verbundenen Symptomen. Diese können körperlicher und psychischer Natur sein und haben häufig weitreichende Folgen auf Alltag und Leben der Betroffenen. Eine häufige Diagnose ist die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Diese geht vordergründig mit folgenden Symptomen einher:

Symptome der PTBS:

  • Wiedererleben = Intrusion (Flashbacks / Nachhallerinnerungen / Albträume / emotionale oder körperliche Reaktionen ausgelöst durch Trigger)
  • Hyperarousal (allgemein hohe Erregung / starke Unruhe)
  • Vermeidungsverhalten (Ereignisse, Personen, Orte die dem Ursprungsgeschehen ähneln könnten, werden gemieden)
  • Schlafstörungen, „nicht-runter-kommen-können“, Überwachheit
  • Angst / Panikattacken
  • Rückzugsverhalten / soziale Isolierung / allgmeines Desinteresse
  • emotionale Distanziertheit

Wer konkret Traumatherapie ausüben darf, darauf gehe ich im nächsten Abschnitt ein. Grundlegend geht es in der Traumatherapie zunächst darum, den Allgemeinzustand zu stabilisieren, indem vor allem das Gefühl von Sicherheit erarbeitet wird. Es geht weiterhin um das Fördern von Ressourcen, also das Erarbeiten von Fähigkeiten die dazu dienen, das belastende Ereignis als Teil der eigenen Vergangenheit zu verstehen und es geht darum, Möglichkeiten zu erarbeiten, die Vergangenheit neu zu bewerten.

Ein wesentlicher Bestandteil hierbei ist dabei die Regulation im vegetativen Nervensystem. Zustände hoher Erregung oder Alarmbereitschaft erfahren in sicherer Umgebung Entspannung und Umstände von zu wenig Energie begegnet man mit einer verträglichen Form der Aktivierung. Eigenermächtigung und Selbstwirksamkeit sind wichtige Säulen in der Traumatherapie.

Es gibt mittlerweile recht viele verschiedene Traumatherapiemethoden. Deren Vorkommen allein sagt jedoch noch nichts darüber aus, wer Traumatherapie anbieten darf.

Somatic Experiencing nach Peter Levine ist zum Beispiel eine, EMDR (Eye Movement Desinzitisation and Reprocessing – also das Verarbeiten über Augenbewegungen) eine andere. Aber es gibt weit mehr. Entscheidend ist im ersten Schritt nicht die Methode, sondern die Frage: Wer ist rein rechtlich dazu befugt, Traumatherapie zu machen?

Wer darf Traumatherapie machen?

Wer darf Traumatherapie machen? Und in welchen Gesetzen ist die Befugnis zur Ausübung von Psychotherapie geregelt? Diese Frage stellen sich viele Patienten auf der Suche nach einem geeigneten Therapeuten.

In Deutschland dürfen nur Personen mit einer gesetzlich geregelten Heilerlaubnis, also der Befugnis zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten, Traumatherapie anbieten.

  • Ärztliche Psychotherapeuten
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

zusätzlich und im Delegationsverfahren:

  • Ergotherapeuten mit Zusatz „traumaspezifische Ergotherapie“ + Verordnung vom Arzt

Wer darf Traumatherapie machen?

Im folgenden werde ich die Befugnisse dieser Berufsgruppen vor allem in Bezug auf ihre Arbeit mit Traumatisierten etwas näher ausführen.

Ärztliche Psychotherapeuten

Voraussetzung für ärztlich ausgeübte Traumatherapie sind die Approbation, also die staatliche Anerkennung zur Berufsausübung als Arzt. Zusätzlich ist eine psychotherapeutische Weiterbildung (zum Beispiel Facharzt für Psychotherapie oder eine Weiterbildung in einem traumatherapeutischen Verfahren) erforderlich.

Ein Arzt hat die Berechtigung zur Erhebung einer Diagnose, zur Behandlung und gegebenfalls Verordnung von Medikamenten.

Häufig von Ärzten therapeutisch angewendet werden Verfahren wie: Verhaltenstherapie, Psychoedukation, EMDR oder in Einzelfällen auch Somatic Experiencing.

Berufsrechtliche Regelung: Medizinrecht und Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern

Psychologische Psychotherapeuten

Damit Psychotherapeuten in Deutschland therapeutisch tätig werden dürfen bedarf es eines Psychologiestudiums sowie der nach erfolgreich abgeschlossener psychotherapeutischer Ausbildung erfolgten Approbation. Häufig angewendete Verfahren sind hierbei die Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie sowie die Psychoanalyse.

Psychologische Psychotherapeuten haben genau wie Ärzte die Befugnis zur Diagnostik und Behandlung.

Ganz sicherlich sinnvoll ist es, hier nach einem Therapeuten Ausschau zu halten, der sich explizit auf die Therapie von Traumata spezialisiert hat. Die Konfrontation mit Trauma beherbergt einige Besonderheiten, auf die der Behandler zu seinem Selbstschutz als auch zum Erreichen der bestmöglichen Therapieergebnisse vorbereitet sein sollte.

Häufige Verfahren, die von Psychologischen Psychotherapeuten fundiert angewendet werden sind: EMDR, Psychodynamisch Imaginative Traumatherapie (PITT), Schematherapie

Berufsrechtliche Regelung: Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Heilpraktiker

Als Heilpraktiker darf die Person in Deutschland therapeutisch tätig werden, die nach Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt „Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ oder kurz: „Die Heilpraktikererlaubnis“ erlangt hat. Darüberhinaus ist die Weiterbildung in einem traumaspezifischen Therapieverfahren zwingend notwendig, um im Bereich Traumatherapie tätig zu werden.

Häufig angewendete traumatherapeutische Verfahren sind: Somatic Experiencing (SE), EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing), NARM, Gestalttherapie oder Focusing.

Berufsrechtliche Regelung: Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie müssen eine Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt ablegen und dürfen nach staatlicher Anerkennung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie tätig werden.

Wie bei allen Berufsgruppen ist es sinnvoll, auch hier nach einem Therapeuten Ausschau zu halten, der sich in mindestens einer Methode der Traumatherapie weitergebildet hat.

Häufig angewendete Verfahren: Somatic Experiencing (SE), EMDR

Berufsrechtliche Regelung: Heilpraktikergesetz (v.a. §1, Abs. 2)

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erlangen nach dem Studium der Psychologie und der Approbation spezielle Ausbildungen für diese Altersklassen.

Häufig angewendete Verfahren: Systemische Therapie, Spieltherapie, Kognitive Verhaltenstherapie

Berufsrechtliche Regelung: Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Form der Traumatherapie

Alle zuvor genannten Berufsgruppen arbeiten entweder ambulant oder im klinischen Setting. Die erste gute Anlaufstelle ist in jedem Fall der Hausarzt, der mit dem Patient klären kann, ob ausreichend Stabilität für eine ambulante Therapie vorhanden ist oder ein klinisches Umfeld mehr Schutz bietet. Eine Traumatherapie kann man je nach persönlichem Zustand sowohl ambulant als auch stationär machen.

Doch nicht jeder, der eine dieser Berufsbezeichnungen trägt, ist automatisch auch inhaltlich in Traumatherapie weitergebildet.

Immer wieder taucht die Frage auf: Ist Traumatherapie ein geschützter Begriff?

Leider ist der Begriff „Traumatherapie“ und auch der Begriff „Traumatherapeut“ nicht geschützt. Es lohnt sich, beziehungsweise halte ich es für zwingend erforderlich, den Werdegang des Behandlers zu hinterfragen und zu schauen, ob traumaspezifische Verfahren erlernt wurden und eine der oben im ersten Abschnitt genannten Berufsgruppen vorliegt. Dies könnten sie im Gespräch erfragen oder vorab auf der Webseite des Behandlers recherchieren.

Rein hypothetisch oder auch praktisch, könnte sich, da nicht geschützt, jeder das Wort „Traumatherapie auf das Praxisschild schreiben umso wichtiger ist es, sich genau anzuschauen, ob der gewählte Behandler die Traumatherapie tatsächlich anbieten darf. Alle Behandler unterliegen der sogennanten Sorgfaltspflicht. Diese enthält eine grundlegende Pflicht zur Weiterbildung und es dürfen nur jene Therapien angewendet werden, welche auch erlernt wurden, damit dem Patient kein Schaden durch unsachgemäße Arbeit entsteht.

Die Kostenübernahme als Entscheidungskriterium

Nachdem die Frage: Wer darf Traumatherapie anbieten? geklärt ist, steht eine Entscheidung an, wem man sich mit seinen vielfältigen Symptomen und in einer sehr speziellen Lebensphase, anvertraut.

Wenn sie ganz frisch erkrankt sind und vor allem, wenn sie selbst noch gar nicht so richtig wissen, was mit ihnen los ist, ist der Hausarzt wie oben bereits erwähnt immer die allerbeste erste Adresse. Als vertraute Person kann er sie sehr gut beraten, wie der weitere Therapieverlauf sein könnte. Und je nach finanziellen Mitteln beziehungsweise nach Traumakategorie kommen verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme in Frage.

Den Besuch beim Hausarzt, auch beim Facharzt für Psychiatrie, beim Psychologischen Psychotherapeuten sowie der traumaspezifischen Ergotherapie werden in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherern übernommen. Demgegenüber stehen häufig leider lange Wartezeiten.

Bei Psychotherapeuten ohne Kassensitz und auch beim Heilpraktiker gibt es meistens schnellere Termine, da diese Therapien zunächst selbst finanziert werden müssen. Außerdem dürfen diese Angebote selbst, also ohne Überweisung oder Mitsprache von anderen gewählt werden. Rechnungen können anteilig von privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen erstattet werden. Die Höhe und auch die generelle Erstattbarkeit hängt von ihrem Versicherungsvertrag ab – alle Informationen dazu finden sie im Versicherungsvertrag.

Für Therapien, welche von geseztlichen Krankenkassen nicht erstattet werden (also wie eben genannt zum Beispiel beim Heilpraktiker oder Psychotherapeuten ohne Kassensitz), übernimmt unter anderem der Fond sexueller Missbrauch Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Dafür muss jedoch ein Antrag beim Fond gestellt werden.

Und was ist mit traumasensiblen Therapieangeboten?

In letzter Zeit tauchen immer mehr Hilfsangebote in Form von Therapie, Coaching oder auch im Bereich vom Yoga mit dem Zusatz „traumasensibel“ „traumainformiert“ oder auch „traumasensitiv“ auf. All diese Begriffe bezeichnen, dass diejenige Person sich über Trauma informiert hat. Das allein ist sehr wertvoll. Möglicherweise wurde eine traumaspezifische Weiterbildung absolviert – jedoch nach gültiger Rechtslage besitzt diese Person nicht zwingend eine Heilerlaubnis und ist somit nicht befugt, Traumatherapie durchzuführen – wohl aber zum Beispiel eine traumainformierte Yogastunde. Und genau die kann Gold wert sein.

Übrigens: Wenn sie sich leicht verständlich und im kurzen Überblick zum Thema Trauma informieren möchten, empfehle ich an dieser Stelle gern meinen Selbstlernkurs: Onlinekurs: Basiswissen Trauma

Fazit: Wer darf Trauma behandeln?

Wenn du gerade auf der Suche nach einem Therapieplatz bist und dich die Frage bewegt: Wer darf Traumatherapie anbieten? Dann schaue immer zuerst auf den Grundberuf und danach auf die fach- und traumaspezifische Qualifikation, denn es gilt eindeutig zu unterscheiden, ob ein Angebot traumainformiert und unterstützend zur eigentlichen Traumatherapie stattfindet – oder ob es ganz konkret um Traumatherapie geht. Das ist ein Unterschied, der speziell für fachfremde Personen nicht immer leicht zu erkennen ist.

Erst danach folgen die eher „weichen“ Faktoren, anhand derer sich ein Patient für eine Therapie entscheidet. Hierzu zählt die therapieausübende Person mit all ihren höchst persönlichen Eigenschaften, der Ort, an dem die Therapie dann regelmäßig stattdindet, die Umgebung, die Verkehrsanbindung, die Therapiemodaliäten. Das heißt, wie verpflichtend oder frei ist das Angebot, welche Regeln gibt es, auf welchen Wegen wird kommuniziert und ganz sicher gibt es noch einige Faktoren mehr, die aber das Kernthema in Form einiger Gedanken hier nur kurz streifen sollen.

Autorin: Sandra Hintringer

Ich bedanke mich für aufmerksames Lesen. Aufkommende Fragen dürfen gern via E-Mail an mich gesendet werden (info@osteopathie-hintringer.de)

 

 

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